Politik schafft weitere Entlastungen für Eltern

Die bayerische Staatsregierung verlängert den Ersatz von Elternbeiträgen für Kindertagesbetreuung und Mittagsbetreuung auch für April und Mai 2021. Eltern, die ihre Kinder derzeit nicht in die Kitas oder die Mittagsbetreuungen bringen, leisten damit einen erheblichen Beitrag zum Infektionsschutz. Wie bereits in den Monaten Januar bis März werden die Elternbeiträge auch für April und Mai 2021 ersetzt,  wenn die Kinder(not)betreuung an monatlich höchstens fünf Tagen in Anspruch genommen wird. 

Der Anspruch auf Kinderkrankengeld für 2021 wurde vom Bundeskabinett weiter ausgeweitet. Die Bundesregierung unterstützt Eltern, die ihre Kinder pandemiebedingt zu Hause betreuen müssen. Der Kinderkrankengeld-Anspruch gilt sowohl, wenn Kinder krank sind, als auch, wenn Kitas und Schulen geschlossen sind oder die Betreuung eingeschränkt ist. Der Anspruch steigt 2021 von 20 Tagen pro Elternteil und Kind auf 30 Tage, damit also für Ehepaare pro Kind auf 60 Tage. Für Alleinerziehende verdoppelt sich der Anspruch pro Kind von 30 auf nun 60 Tage.

Weitere Infos finden Sie hier:
Bericht aus der Bayerischen Kabinettssitzung vom 13. April 2021
Fragen und Antworten zum Kinderkrankengeld 
 

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