Infos zum Thema Testungen im Kita-Bereich

Das Bayerische Familienministerium informiert im aktuellen Newsletter über das Ende der Testnachweispflicht für alle Kinder und Beschäftigten im Bereich der Kindertagesbetreuung ab 01. Mai 2022. Gleichzeitig enden auch das Selbsttestangebot durch den Freistaat Bayern und die Angebotspflicht der Träger. Das heißt, ab dem 1. Mai 2022 werden keine neuen Berechtigungsscheine zur Verfügung gestellt. Ausgegebene Berechtigungsscheine können nicht mehr eingelöst werden.

Für Beschäftigte und Schulkinder werden ab 1. Mai 2022 keine Selbsttests über die Kreisverwaltungsbehörden mehr zur Verfügung gestellt.

Ende des intensivierten Testverfahrens

Seit dem 13. April 2022 erfolgt keine Gruppenschließung aufgrund einer Häufung von Infektionsfällen.

Mit dem Ende der anlasslosen Testungen findet ab dem 1. Mai 2022 auch kein intensiviertes Testverfahren bei einzelnen Infektionsfällen statt. Damit können ab Mai 2022 auch keine zusätzlichen Berechtigungsscheine für eine intensivierte Testung ausgegeben oder eingelöst werden.

Fortsetzung der Förderung von PCR-Pool-Testungen bis längstens 31. August 2022

Einzige Ausnahme von dem Ende der Testungen bilden die PCR-Pool-Testungen im Bereich der Kindertagesbetreuung, die noch längstens bis 31. August 2022 durchgeführt werden können.

 

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